Fehlerhafte Widerrufsbelerung » ING-Diba

Die ING-Diba hat fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.

Die ING-Diba zählt zu den größten Privatkundenbanken Deutschlands und bietet ihren Kunden Spareinlagen, Girokonten, Wertpapiere sowie Ratenkredite und Baufinanzierungen.

Für Baufinanzierungsverträge der ING-Diba die über den online Vertrieb abgeschlossen worden gelten als Fernabsatzverträge besondere Widerrufsbelehrungen. Die Überprüfungen der Widerrufsbelehrungen durch die Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen haben ergeben, dass ca. 88 % der geprüften Verträge fehlerhafte und ungültige Formulierungen enthalten. Dies gilt besonders für Kreditverträge aus den Jahren 2005,2006 und 2007.

Für Kunden mit Kreditverträgen der ING-Diba aus der Zeit zwischen September 2002 und März 2008 lohnt es sich zu prüfen, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten ist. Ist dies der Fall, können Kunden ihre Verträge auch heute noch widerrufen da die 14-tägige Widerrufsfrist nicht begonnen hat.


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 Daten laut Auswertung der Prüfergebnisse zu 3.247 Kreditverträgen durch die Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen.

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