Fragen zum Widerruf von Darlehensverträgen
Enthält ein Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben Kreditnehmer die Möglichkeit den Vertrag auch jetzt noch zu widerrufen. Ist der Widerruf erfolgreich können Kunden so aus teuren Kreditverträgen herauskommen und von den aktuell günstigen Zinssätzen profitieren.
Wir haben einige wichtige Fragen zum Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrung für Sie zusammengestellt.
Laut eines repräsentativen Tests der Verbraucherzentralen wurde bei 94,5% der Verbraucher die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren komplett verweigert.
Die restlichen 5,5 % der Verbraucher haben meist nur Teilbeträge der Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückerhalten.
Auch nach dem BGH-Urteil benötigen wir zur Rückholung der kompletten Gebühren die Unterstützung der Anwälte .
Die Prüfung auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen lohnt sich für folgende Kreditverträge:
Kreditverträge mit/ohne Restschuldversicherungen wie zum Beispiel Konsumentenkredite sowie Autokredite, KFZ-Finanzierungen
Immobilienkredite bereits vorzeitig getilgte Immobilienfinanzierungen in den letzten 3 Jahren (z.B.Vorfälligkeitszahlung) Eine Überprüfung von Immobiliendarlehen macht für alle ab 2002 abgeschlossene Verträge Sinn.
Gewerbekredite / z.B. Photovoltaikanalagen
Da in der aktuellen Niedrigzinsphase Kredite günstiger sind als noch vor einigen Jahren profitieren Kreditnehmer nach Widerruf eines älteren Kreditvertrages von den aktuell günstigen Zinsen. Zusätzlich muss die Bank bei einem Widerruf auch Bearbeitungsgebühren und Kosten für eine Kreditversicherung zurückzahlen.
Der Widerruf von Kreditverträgen kann sich sich für alle Kreditnehmer lohnen, die in den letzten zehn Jahren einen Kredit aufgenommen haben. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen befinden sich in vielen Kreditverträgen die seit November 2002 aufgenommen wurden.
Rufen Sie uns an
(03475) 20 83 72
Montag bis Freitag von
10:00 bis 19:00 Uhr
Senden Sie Ihre Unterlagen
zur kostenfreien Prüfung
einfach per FAX an
(0800) 0000958
(gebührenfreie Faxnummer)
Senden Sie Ihre Unterlagen
zur kostenfreien Prüfung
einfach per E-Mail an
anfrage@widerrufsrecht-vertrag.de